Der kostenlose GAS-Tarifrechner
Gasanbieter wechseln
Sie möchten zu einem günstigeren Erdgas-Anbieter wechseln? Kein Problem, sofern sie für ihr Haus oder ihre Wohnung einen eigenen Gaszähler haben und ebenso selbst einen Vertrag mit einem Gasanbieter abgeschlossen haben. Falls sie zur Miete wohnen, brauchen sie unter diesen Voraussetzungen ihren Vermieter auch nicht über den Wechsel zu informieren.Nicht möglich ist ein Wechsel, wenn sie Haus- oder Wohnungsmieter ohne direkten Vertrag mit dem Gasanbieter, also nur Nutzer sind und ihre Energiekosten vorab vom Vermieter bezahlt und später auf sie umgelegt werden. In dem Fall ist nur ihr Vermieter zu einem Anbieter-Wechsel berechtigt. Möglicherweise geht er aber auf ihr Anliegen, zu einem günstigeren Versorger zu wechseln, gerne ein, wenn sie ihn darauf ansprechen. Denn selbstverständlich sind Vermieter ebenso interessiert daran, an laufenden Kosten, wenn möglich, einsparen zu können.
Wenn sie in direktem Bezug zu ihrem Gas-Anbieter stehen, also auf direktem Wege die Rechnung, bzw. ihren Abschlag an ihn überweisen, dann ist ein Wechsel kein Problem, ist kostenlos und einfach zu handhaben. Sie brauchen nur einen Wechselantrag auszufüllen und unterschrieben an den von ihnen ausgewählten Anbieter zu senden. Nötige Angaben dazu sind Einzugsdatum, Zählernummer und Zählerstand. In der Regel übernimmt der neue Anbieter auch für sie die Kündigung an den bisherigen Versorger, zum nächst möglichen Termin. Wobei hier eine Rolle spielt, ob sie einen normalen Vertrag haben oder einen eingegangen sind, der sie vertraglich an eine bestimmte Laufzeit bindet.
Wenn sie einen Vertrag ohne gebundene Laufzeit haben, dann dauert es ungefähr sechs bis zehn Wochen - ab neuer Vertragsunterzeichnung - bis sie von ihrem neuen Anbieter beliefert werden. Der Wechsel erfolgt aber nahtlos. Für sie besteht
keinerlei Risiko, dass ihnen zeitweise der „Gashahn abgedreht“ wird! Denn die Gasversorgung ist gesetzlich sichergestellt, eine Grundversorgung immer gewährleistet durch das jeweilige Energieversorgungsunternehmen, das innerhalb eines Gebietes die meisten Haushaltskunden versorgt. Es ist verpflichtet alle Haushaltskunden zu veröffentlichten Allgemeinen Preisen und Bedingungen durchgehend zu versorgen. Sobald der Wechsel vollzogen ist, erhalten sie ihre Gasrechnung vom neuen Anbieter und zahlen ihre Abschläge künftig an diesen.
Technische Änderungen am Gaszähler sind durch den Wechsel nicht nötig. Der Zähler und ebenso die Gasleitungen bleiben weiterhin im Besitz des lokalen Netzbetreibers, der für die Aufrechterhaltung des Gasbetriebs verantwortlich ist. Der neue Anbieter „mietet“ lediglich Zähler und Leitungen. Er zahlt eine Art Nutzungsentgelt. Ob der Zählerstand vom lokalen Betreiber oder vom neuen Anbieter abgelesen wird, ist von Fall zu Fall verschieden. Ist aber für sie als Verbraucher nicht wichtig. Denn für sie ist nur ihr bestehender Vertrag maßgebend. Sie zahlen ihre Abschläge an ihren selbst gewählten Anbieter, einerlei wer den Zählerstand abliest.
Einen Gasanbieter-Wechsel können sie auch übers Internet einleiten. Hierzu wird auf diversen Energiespar-Webseiten die Möglichkeit geboten. Und vor einem Wechsel ist auch empfehlenswert sich dort mittels Formularen für „Gasanbieter-Vergleiche“ eingehend über die aktuellen Tarife zu informieren.
