Gas zum Discountpreis mit gas.de basic

Der günstige Tarif mit eingeschränkter Preisgarantie

Die häufigsten Fragen und Antworten zu unseren Angeboten

Sie haben eine Frage? Ganz egal, ob Sie unser Kunde werden wollen oder sich einfach nur informieren möchten - an dieser Stelle beantworten wir Ihnen gerne die wichtigsten Fragen rund um unsere günstige Energieversorgung.



Ihr Wechsel zu gas.de

  • Wie funktioniert der Anbieterwechsel zu gas.de?
    Jeder Gaskunde mit eigenem Zähler kann bequem und sicher zu den günstigen Tarifen von gas.de wechseln. Dazu klicken Sie einfach auf die "Bestellen"-Schaltfläche unserer Webseite und ermitteln zunächst unverbindlich Ihren Gaspreis über unseren Tarifrechner. Danach begleiten wir Sie Schritt für Schritt durch den Bestellvorgang - natürlich über eine verschlüsselte Verbindung. Am Ende erhalten Sie eine Bestellbestätigung, die Sie für Ihre Unterlagen ausdrucken können. Bereits wenige Tage später erhalten Sie Ihre Vertragsbestätigung. gas.de übernimmt ab hier alle Formalitäten: Wir kündigen Ihren alten Gasvertrag und schalten ohne Unterbrechung der Gasversorgung punktgenau zum Liefertermin auf unsere günstigen Tarife um.
  • Ich wohne zur Miete, kann ich auch zu gas.de wechseln?
    Wenn Sie in einer Wohnung mit Gas-Etagenheizung zur Miete wohnen, ist ein Wechsel zu gas.de problemlos möglich. Ebenso können Mieter eines Hauses mit Gasheizung wechseln. Sofern Sie in einem Mehrfamilienhaus wohnen, sollten Sie Ihren Vermieter bzw. Ihre Hausverwaltung auf einen Wechsel zu den günstigen Tarifen von gas.de ansprechen.
  • Welche Angaben sind für den Wechsel notwendig?
    Für Ihren Gasanbieterwechsel benötigen Sie die Nummer Ihres Gaszählers, den Gasverbrauch des vergangenen Jahres sowie die Kundennummer bei Ihrem bisherigen Versorger. Alle Angaben finden Sie im Regelfall auf Ihrer letzten Gasabrechnung. Wir benötigen für Ihre Bestellung weiterhin Ihre Lieferanschrift sowie Ihre Bankverbindung. Alle Daten werden über eine verschlüsselte Verbindung entgegengenommen und nach den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes behandelt.
  • Muss ich meinen alten Gasvertrag selbst kündigen?
    Ihren bestehenden Gasvertrag müssen Sie nicht selbst kündigen, denn mit Ihrem Auftrag an gas.de haben Sie bereits alles Notwendige erledigt. Wir kündigen Ihren alten Gasvertrag pünktlich zum Liefertermin und übernehmen alle Formalitäten. Einzige Ausnahme: Wenn Sie aufgrund einer Preisanpassung oder einer anderen kurzfristigen Kündigungsmöglichkeit zu gas.de wechseln möchten, sollten Sie Ihren Vertrag aufgrund der knapp bemessenen Zeit selbst kündigen. In diesem Falle teilen Sie uns bitte das Enddatum Ihres Vertrags bei der Bestellung mit.
  • Müssen zusätzliche Verträge von mir geschlossen werden, z.B. mit dem Netzbetreiber oder dem bisherigen Gasanbieter?
    Nein, es sind keine weiteren Verträge notwendig, mit Ihrem Auftrag an gas.de haben Sie alles Notwendige bereits erledigt.
  • Entstehen durch den Wechsel Kosten?
    Für den Wechselvorgang zu gas.de werden selbstverständlich keine Gebühren erhoben.
  • Wer steht hinter gas.de?
    Die gas.de Versorgungsgesellschaft ist ein mittelständisches, solide finanziertes Unternehmen mit Sitz in Düsseldorf. Wir sind unabhängig von den großen Energiekonzernen und auch kein Tochterunternehmen eines Stadtwerks. Wir beziehen unser Gas über langjährige Gaslieferverträge zu möglichst günstigen Konditionen, die wir durch unsere effizienten Abläufe und schlanke Verwaltung gerne an Sie weitergeben. Über unsere Partner greifen wir auf mehr als 10 Jahre Prozesserfahrung in der Energiewirtschaft zurück - Ihre Gasversorgung ist in guten Händen.

Liefertermin: Wann erhalte ich günstiges Gas?

  • Wie lange dauert der Wechsel?
    Für den Anbieterwechsel gelten gesetzlich vorgegebene Fristen, an die sich alle Energieanbieter halten müssen. Gas.de benötigt in der Regel etwa 4 Wochen, um Sie mit günstigem Gas zu beliefern. Sie erhalten von uns zunächst kurz nach Ihrer Bestellung eine Vertragsbestätigung mit einem voraussichtlichen Lieferbeginn. Danach kündigen wir Ihren alten Gasliefervertrag und melden Ihre Lieferstelle beim zuständigen Netzbetreiber zur Netznutzung an. Sowohl der bisherige Lieferant als auch der zuständige Netzbetreiber müssen uns die Kündigung bzw. Anmeldung bestätigen. Sobald uns diese Bestätigungen vorliegen, erhalten Sie umgehend eine Lieferbestätigung und Ihren Abschlagsplan. Bitte beachten Sie, dass bei einer zu langen Vertragsbindung an Ihren alten Versorger eine Belieferung zum gewünschten Termin unter Umständen nicht möglich ist. Vor Ihrer Bestellung sollten Sie daher die Restlaufzeit Ihres bestehenden Vertrags prüfen.
  • Ist der Liefertermin genau vorhersagbar?
    gas.de wird sich nach besten Kräften bemühen, Ihren Wunsch-Liefertermin zu gewährleisten. Leider sind wir bei der Umstellung als Ihr neuer Gasversorger sowohl von der Bestätigung Ihres bisherigen Lieferanten als auch des Netzbetreibers abhängig. Sobald uns diese Bestätigungen vorliegen, werden wir Sie über den Liefertermin schriftlich informieren. Durch die gesetzlich festgelegten Fristen im Anbieterwechsel kann dies unter Umständen erst wenige Tage vor Ihrem Lieferbeginn geschehen.
  • Mein Gasvertrag hat noch eine Restlaufzeit, kann ich trotzdem wechseln?
    Ja, wenn Ihre verbleibende Vertragslaufzeit zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung weniger als 6 Monate beträgt, ist eine Wechsel zu gas.de problemlos möglich. Bei längeren Restlaufzeiten bitten wir Sie, den Anbieterwechsel zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen.
  • Wenn ich wegen einer Preiserhöhung kündige, kann ich dann schneller wechseln?
    Ihr Anbieterwechsel wird von gas.de mit höchster Priorität und Sorgfalt behandelt - aber durch die Regelungen auf dem deutschen Energiemarkt sind bestimmte Fristen zu beachten. Daher können wir Sie leider nicht "sofort" beliefern, wenn Ihr alter Anbieter eine Preiserhöhung bekannt gibt. Bitte nutzen Sie in diesem Fall Ihr Sonderkündigungsrecht und wechseln Sie über die "Bestellen"-Schaltfläche unserer Webseite zu gas.de. Innerhalb unseres Bestellvorgangs haben Sie die Möglichkeit, uns Ihre Eigenkündigung mitzuteilen.
  • Muss ich den Zählerstand übermitteln?
    Ihr Netzbetreiber wird sich unter Umständen mit Ihnen in Verbindung setzen, um zum Anbieterwechsel einen Zählerstand zu ermitteln. Zur Sicherheit sollten Sie sich diesen für Ihre Unterlagen notieren.
  • Kann es zu einer Gasunterbrechung beim Wechsel kommen?
    Nein, durch gesetzliche Vorschriften ist es unmöglich, dass es beim Gasanbieterwechsel zu einer Versorgungsunterbrechung kommt. Der örtliche Netzbetreiber ist dazu verpflichtet, die Gasversorgung gewährleisten. Während Ihres Anbieterwechsels zu gas.de kann es daher zu keinem Zeitpunkt zu einem Ausfall Ihrer Gasversorgung kommen.

Zahlung und Abrechnung

  • Wie zahle ich mein Gas bei gas.de?
    In unseren günstigen Gastarifen zahlen Sie weiterhin wie gewohnt einen monatlichen Abschlag. Es gibt keine Vorauskasse und keine Kaution in diesen Tarifen.
  • Weshalb ist gas.de so günstig?
    gas.de bietet verlässliche Gasversorgung zum Discountpreis - durch effiziente Prozesse, eine schlanke Verwaltung und günstigen Einkauf am Gasmarkt. Diese Kostenersparnisse geben wir gerne an unsere Kunden weiter. Auf eine zuverlässige und sichere Energieversorgung und unseren qualitätszertifizierten Kundenservice können Sie sich selbstverständlich auch bei günstigen Preisen immer verlassen.
  • Was sind Arbeitspreis und Grundpreis?
    Der jährliche Grundpreis ist ein festes Entgelt für Ihren Gasanschluss und wird monatlich auf die Abschläge verteilt. Der Arbeitspreis ist das Entgelt pro verbrauchter Kilowattstunde Gas.
  • Wie errechnet sich die Abschlagshöhe?
    Der zu erwartende Rechnungsbetrag für das Abrechnungsjahr wird in monatliche Abschläge aufgeteilt, so dass am Ende des Abrechnungsjahres eine möglichst geringe Differenz entsteht. Hierzu verwenden wir die Gasmenge, die Sie uns innerhalb Ihrer Bestellung als Jahresverbrauch melden, sowie ggf. die Angaben des zuständigen Netzbetreibers für Ihre Lieferstelle. Der Verbrauch wird mit dem Arbeitspreis pro Kilowattstunde multipliziert, hinzu kommt die jährliche Grundgebühr. Das Ergebnis wird auf die Anzahl der Abschläge (in der Regel 12 Abschläge) im Abrechnungszeitraum verteilt und ergibt den monatlichen Abschlagsbetrag.
  • Wann kommt die Rechnung?
    Sie erhalten Ihre Verbrauchsabrechnung wie gewohnt nach 12 Belieferungsmonaten nach vorheriger Zählerablesung. Die Rechnung umfasst die Differenz zwischen den bereits geleisteten Abschlagszahlungen und Ihrem tatsächlichen Verbrauch. Sofern sich herausstellt, dass Sie über ein Guthaben verfügen, erfolgt eine Verrechnung von ggf. zu viel bezahlten Entgelten in einem Abrechnungszeitraum mit Ihrem nächsten Abschlag.
  • Wann erfolgt die erste Abbuchung und wieviele Abschläge sind zu leisten?
    In der Lieferbestätigung erhalten Sie Ihren persönlichen Abschlagsplan mit allen Fälligkeitsterminen. Sofern Ihre Belieferung vor dem 15. eines Monats beginnt, erhalten Sie von uns in der Regel einen Abschlagsplan mit 12 monatlichen Abschlägen. Sofern Ihre Belieferung nach dem 15. eines Monats beginn, erhalten Sie von uns aus abrechnungstechnischen Gründen in der Regel einen Abschlagsplan mit 11 monatlichen Abschlägen. Der erste Abschlag ist frühestens 3 Tage nach Zugang Ihrer Lieferbestätigung fällig, jedoch immer erst nach Beginn der Gaslieferung. Alle weiteren Abschläge sind dann in der Regel am Monatsbeginn fällig.
  • Muss man eine Kaution bezahlen?
    Nein, bei unseren günstigen Tarifen müssen Sie keine Kaution leisten.
  • Sind alle Steuern und Abgaben enthalten?
    Alle angegebenen Preise sind Bruttopreise einschließlich der Kosten der Energiebeschaffung, Entgelte für den Netzzugang, die Messung und den Messstellenbetrieb, die Abrechnung, Abgaben nach der Konzessionsabgabenverordnung, hoheitlicher Belastungen (Regelenergie-Umlage), sowie Energie- und Umsatzsteuer.
  • Was ist, wenn ich weniger Gas verbrauche?
    Sofern in einem Abrechnungszeitraum ein Guthaben für Sie entsteht, werden ggf. zu viel bezahlte Entgelte mit Ihrem nächsten Abschlag verrechnet. Sofern in Ihrem Tarif eine Mehr-/Minderverbrauchsregelgung oder ein Mindestjahresverbrauch vereinbart ist (siehe "Was ist ein Mehr-/Minderverbrauchstarif?" und "Was ist ein "Mindestverbrauchstarif"?) gelten hierzu ergänzende Bestimmungen.
  • Was ist ein Mehr-/Minderverbrauchstarif?
    In Gastarifen mit dem Zusatz "smart" vereinbaren wir mit Ihnen einen Jahresverbrauchsdurchschnittswert auf der Grundlage der uns in Ihrem Belieferungsauftrag angegebenen Jahresverbrauchsprognose. Sollte Ihr tatsächlicher Gasjahresverbrauch diesen Jahresverbrauchsdurchschnittswert um mehr als 20 % über- oder unterschreiten, wird ein Mehr- bzw. Minderverbrauchsaufschlag in Höhe von 0,8 Cent/kWh auf den Arbeitspreis mit Wirkung für die Abrechnung Ihres gesamten Gasjahresverbrauchs fällig. Dieser Tarif eignet sich nur für Kunden, die ihren Verbrauch sicher einschätzen können und deren Gasverbrauch stabil ist.
  • Was ist ein Mindestverbrauchstarif?
    In Gastarifen mit dem Zusatz "fix" vereinbaren wir mit Ihnen eine im Belieferungsauftrag ausgewiesene jährliche Mindestverbrauchsmenge. Auch wenn Sie weniger Gas als die vereinbarte Mindestverbrauchsmenge verbrauchen, wird der vereinbarte Preis für die Mindestverbrauchsmenge, das sog. Mindestverbrauchsjahresentgelt, in voller Höhe fällig. Es erfolgt keine Erstattung oder Gutschrift nicht verbrauchter Kilowattstunden. Für einen die vereinbarte Mindestverbrauchsmenge übersteigenden Gasverbrauch zahlen Sie einen erhöhten Arbeitspreis, den sog. Mehrverbrauchspreis. Dieser Tarif eignet sich nur für Kunden, die ihren Verbrauch sicher einschätzen können und deren Gasverbrauch stabil ist.
  • Wie wird abgerechnet, wenn mein Vertrag vor Ablauf einer vereinbarten Laufzeit beendet wird?
    Bei einer vorzeitigen Beendigung Ihres Vertrags erstellen wir zum Belieferungsende eine Schlußrechnung. Hierfür dürfen wir ausschließlich den Zählerstand verwenden, den der für Sie zuständige Netzbetreiber an uns übermittelt. Sofern ein Guthaben für Sie entsteht, wird dieses umgehend an Sie ausbezahlt. Sofern Ihre Vertragsbeendigung aufgrund eines Umzugs erfolgt, finden Sie die häufigsten Fragen zu diesem Thema unter "Umzug" auf dieser Seite.
  • Was passiert bei Preisanpassungen?
    gas.de wird sich nach Kräften bemühen, Ihnen dauerhaft günstige Preise für Ihre Gasbelieferung anbieten zu können. Sollte es dennoch in Ihrem Gas-Tarif zu einer Preisanpassung kommen, werden wir Sie mindestens 6 Wochen vorher schriftlich informieren. Soweit eine eingeschränkte Preisgarantie vereinbart ist, wird gas.de während deren Dauer keine Preisänderungen vornehmen, außer diese betreffen die Weitergabe gesetzlich vorgeschriebener Steuern, Abgaben oder hoheitlichen Belastungen, denn auf diese Preisbestandsteile hat gas.de keinen Einfluss.
  • Wann werden Boni und Frei-kWh ausbezahlt?
    Sofern innerhalb Ihres Auftrags Rabatte wie Boni und/oder Frei-kWh vereinbart sind, werden diese (unter Berücksichtigung von § 4 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen) nach Ablauf von 12 Belieferungsmonaten auf der ersten Jahresverbrauchsrechnung verrechnet.
  • Was passiert nach der Erstvertragslaufzeit?
    Unser Ziel ist eine langfristige und vertrauensvolle Vertragsbeziehung mit dauerhaft günstigen Gaspreisen. Durch unsere effizienten Abläufe und schlanke Verwaltung können wir unsere günstigen Einkaufskonditionen am Gasmarkt auch nach der Erstvertragslaufzeit an unsere Kunden weitergeben. Sie erhalten eine fortlaufend sichere Versorgung zu kontinuierlich günstigen Preisen und einem freundlichen Kundenservice, der Ihnen bei Fragen gerne zur Seite steht.
  • Wie funktioniert die eingeschränkte Preisgarantie?
    Mit der in Ihrem Tarif gewährten eingeschränkten Preisgarantie sichern Sie sich gegen schwankende Energiepreise ab. Soweit eine eingeschränkte Preisgarantie vereinbart ist, wird gas.de während deren Dauer keine Preisänderungen vornehmen, außer diese betreffen die Weitergabe gesetzlich vorgeschriebener Steuern (derzeit Energie- und Umsatzsteuer), Abgaben (Konzessionsabgabe) oder hoheitlichen Belastungen (Regelenergieumlage), denn auf diese Preisbestandsteile hat gas.de keinen Einfluss.

Umzug

  • Was passiert, wenn ich umziehe?
    Bei einem Umzug teilen Sie uns mindestens vier Wochen vorher Ihren Umzugstermin, Ihre neue Anschrift sowie Ihren Zählerstand zum Auszug mit. Durch Ihren Auszug endet auch Ihr Gasliefervertrag automatisch. Zum Belieferungsende erhalten Sie von uns Ihre Schlussrechnung. Sofern Ihr Umzug und Ihre Vertragsbeendigung vor Ablauf einer fest vereinbarten Vertragslaufzeit stattfinden, berechnen wir pro vollem Kalendermonat Restlaufzeit eine Pauschale. Hierzu gilt § 21 unserer AGB.
  • Welche Fristen sind bei einem Neueinzug zu beachten?
    Wenn Sie als Erstbewohner in eine neue Immobilie einziehen und dort zu den günstigen gas.de-Tarifen beliefert werden möchten, kann dies noch bis zu 6 Wochen nach Ihrem Einzug rückwirkend geschehen. Andernfalls wird Sie der örtliche Grundversorger zunächst übergangsweise in Ihrer neuen Wohnung mit Gas versorgen. Bitte erteilen Sie uns in diesem Fall einen regulären Auftrag zum Anbieterwechsel, den wir gerne für Sie innerhalb weniger Wochen durchführen.
  • Welche Angaben benötige ich bei einem Neueinzug?
    Wenn Sie in eine Wohnung einziehen, benötigen wir von Ihnen unter anderem das geplante Einzugsdatum sowie die Zählernummer der betreffenden Wohnung. Diese erhalten Sie in der Regel auf Anfrage bei Ihrem zukünftigen Vermieter.

Technische Fragen

  • Was heißt kWh bzw. Kilowattstunde?
    Eine Kilowattstunde ist eine Energieeinheit. Damit ist die Menge an Energie gemeint, die bei einer Leistung von 1.000 Watt pro Stunde abgegeben oder aufgenommen wird.
  • Brauche ich einen neuen Gaszähler?
    Nein, Sie müssen keinerlei Änderungen an Ihrem Gasanschluss vornehmen. Es ist auch kein Austausch des Zählers erforderlich.
  • Kann es durch den Wechsel zu einer Unterbrechung der Gasversorgung kommen?
    Nein, es kann auf keinen Fall zu einer Unterbrechung Ihrer Gasversorgung kommen. Hierzu gibt es eine gesetzliche Garantie. Selbst, wenn es beim Wechsel des Anbieters zu Komplikationen kommt, wird die Gasversorgung zu keinem Zeitpunkt unterbrochen. Der örtliche Netzbetreiber, an den gas.de Nutzungsentgelte abführt, ist gesetzlich verpflichtet, die Versorgung mit Gas zu jedem Zeitpunkt sicherzustellen.
  • Wer liest den Zähler ab?
    gas.de wird Sie zum Ende des Vertragsjahres bitten, Ihren Zählerstand abzulesen und online zu übermitteln. Zusätzlich kann der örtliche Netzbetreiber Ablesungen vornehmen.
  • Wer ist bei Versorgungsstörungen verantwortlich?
    Bei Störungen in der Gasversorgung ist wie bisher Ihr örtlicher Netzbetreiber der Ansprechpartner. Dieser ist verpflichtet, auch weiterhin Störungen zu beheben. gas.de zahlt für Betrieb und Wartung von Zähler und Gasnetz ein Nutzungsentgelt, die in Ihrem Preis bereits enthalten ist.
  • Sind meine Daten geschützt?
    Alle personenbezogenen Daten, die wir im Rahmen des Gasliefervertrags von Ihnen erhalten, werden streng gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen behandelt. Das bedeutet: Wir erheben, verarbeiten und nutzen Ihre Daten ausschließlich zur Vertragsabwicklung, zur Betreuung und Beratung Ihres Gasbezugs bei uns. gas.de wird keine Daten an Dritte verkaufen oder anderweitig vermarkten.
  • Wie kommt das Gas zu meinem Anschluss?
    Unser günstiges Gas fließt wie bisher durch das Gasnetz zu Ihrem Hausanschluss. Dazu werden die bereits bestehenden Rohre und Leitungen genutzt, für die gas.de an den Gasnetzbetreiber ein Nutzungsentgelt entrichtet. Diese Gebühren sind in Ihrem Gaspreis selbstverständlich bereits enthalten.
  • Wie rechne ich von Kubikmeter in kWh um?
    Sofern Ihnen Ihr Gasverbrauch nur in Kubikmetern (m³) vorliegt, ist eine Umrechnung in Kilowattstunden (kWh erforderlich. Das Volumen in m³ wird mit dem Gas-Brennwert sowie der Zustandszahl multipliziert . Diese beiden Werte werden jeweils vom Netzbetreiber für den Lieferort ermittelt. Für einen Schätzwert kann das Volumen in Kubikmetern mit 10 multipliziert werden.

Weitere Fragen

Informationen zur Online-Bestellung

  • Wie funktioniert der Online-Bestellvorgang?
    Ihre Bestellung ist mit 5 Klicks abgeschlossen und läuft wie folgt ab:

    Im ersten Schritt teilen Sie uns über den Tarifrechner Ihre Postleitzahl und Ihren voraussichtlichen Jahresenergieverbrauch mit.

    Im zweiten Schritt erhalten Sie von uns Ihr Preisangebot und können ggf. aus mehreren Tarifangeboten per Klick auswählen.

    Im dritten Schritt teilen Sie uns Ihre persönlichen Daten, Ihre Rechnungs- und Lieferanschrift sowie weitere Angaben zu Ihrem bisherigen Vertragsverhältnis und Ihrem Zähler mit.

    Im vierten Schritt teilen Sie uns Ihre gewünschte Zahlungsart mit.

    Im fünften Schritt kontrollieren Sie, ob Ihre Angaben richtig sind. Sie erhalten eine Zusammenfassung Ihrer Angaben. An dieser Stelle haben Sie noch keine Bestellung abgegeben und können - sofern notwendig - Änderungen Ihrer Angaben vornehmen. Erst durch Anklicken des Bestellen-Buttons geben Sie Ihre Bestellung ab.

    Nach Abgabe Ihrer Bestellung erhalten Sie eine Bestätigungsseite, die Sie für Ihre Unterlagen ausdrucken können. Sofern Sie eine E-Mail-Adresse angegeben haben, erhalten Sie eine Empfangsbestätigung per E-Mail. Diese stellt noch keine Annahme Ihrer Bestellung auf Abschluss eines Energieliefervertrags dar, sondern dient lediglich der Bestätigung des Eingangs Ihres Angebots.
  • Wie kommt es zum Vertragsschluss?
    Es werden nur Bestellungen von Verbrauchern mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland und in deutscher Sprache entgegengenommen. Durch Anklicken des Bestellen-Buttons im fünften Schritt des Bestellvorgangs geben Sie ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Energieliefervertrags ab. Der Vertrag kommt mit der Annahme des Kundenauftrages (Angebot) durch unsere Vertragsbestätigung zustande und beginnt mit der Aufnahme der Energiebelieferung. Die Erteilung der Vertragsbestätigung durch uns erfolgt unverzüglich nach Zugang des Vertragsangebots.
  • Wird mein Vertragstext gespeichert?
    Der Vertragstext wird von uns gespeichert und wird Ihnen auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

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